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News-Archiv | Artikel vom 03.08.2012

Heimwerker sollten unfallversichert sein

In jedem Jahr verunglücken mehr als 300.000 Heimwerker schwer. 80 Prozent der Betroffenen sind Männer. Besonders viele Unfälle passieren beim Umgang mit gefährlichen Maschinen wie beispielsweise Ketten- oder Kreissägen. Auch Stürze sind häufig Unfallursache. Verletzt man sich in der Hobbywerkstatt, beim Renovieren oder durch einen Sturz vom Dach oder von der Leiter, ist man nicht durch die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung geschützt. Wer als Heimwerker regelmäßig zum Werkzeug greift, braucht deshalb eine private Unfall­ver­si­che­rung.
 
Je nach Vereinbarung leistet die private Unfall­ver­si­che­rung entweder eine einmalige Kapitalzahlung oder eine lebenslange Unfallrente, wenn man durch einen Unfall schwere Gesundheitsschäden erleidet und dauerhaft beeinträchtigt bleibt. Der Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr sowohl im privaten wie auch im beruflichen Bereich. In der Unfall­ver­si­che­rung kann man auf Wunsch zusätzlich ein Krankenhaustagegeld, ein Genesungsgeld oder eine hohe Todesfallleistung für die Hinterbliebenen vereinbaren, falls man durch einen Unfall sein Leben verliert. Der Todesfallschutz ist besonders wichtig für alle, die eine Familie finanziell zu versorgen haben. Nur wer bereits eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung in ausreichender Höhe hat, kann guten Gewissens auf die Todesfallleistung verzichten.
 
Experten empfehlen eine private Unfall­ver­si­che­rung mit Progression, also mit erhöhter Leistung bei hohem Invaliditätsgrad. Erstklassige Unfalltarife bieten außerdem eine verbesserte „Gliedertaxe“. Diese Gliedertaxe gibt an, welchen Invaliditätsgrad der Unfallversicherer automatisch zugrunde legt, falls bestimmte Körperteile oder Sinnesorgane unfallbedingt ausfallen. Wird eine Hand funktionsunfähig, sollte der Unfallversicherer mindestens 70 Prozent Invalidität gewähren, bei Verlust eines Auges 50 Prozent. Taubheit auf einem Ohr sollte vom privaten Unfallversicherer mit wenigstens 40 Prozent bewertet werden, der volle Verlust der Sehkraft mit einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent.



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